Information für Wanderimker und Imker
Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Wanderimker, der seine Bienenstöcke im Gemeindegebiet von Polling in Tirol aufstellen möchte, vor dem Aufstellen derselben ein gültiges, aktuelles, Gesundheitszeugnis beim Obmann des Vereins Pollinger Bienenzüchter 2012 vorweisen muss. Diese Vorgehensweise ist per Gemeineverordnung geregelt. Ein Zuwiderhandeln hat ein Aufstellungsverbot der Bienenstöcke im Gemeindegebiet zur Folge.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Standortsuche und Standortwahl die gesetzlichen Mindestabstände zu bereits vorhandenen Bienenständen einzuhalten, diverese Fahrverbote und Grundeigentumsverhältnisse zu beachten sind.
Diese Vorgehensweise soll nicht gegen Wanderimker gerichtet sein, welche ihre Bienenstöcke im Gemeindegebiet Polling aufstellen wollen, sondern soll die Bienengesundheit der ansässigen Bienenvölker sichern und allfälligem einschleppen von Bienenkrankheiten vorbeugen.
Der Obmann